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   BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 10/08 B   

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BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 10/08 B (https://dejure.org/2008,47057)
BSG, Entscheidung vom 24.04.2008 - B 4 RS 10/08 B (https://dejure.org/2008,47057)
BSG, Entscheidung vom 24. April 2008 - B 4 RS 10/08 B (https://dejure.org/2008,47057)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Chemnitz - S 20 R 1478/05
  • LSG Sachsen - L 4 R 574/06
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 10/08 B
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 17/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 10/08 B
    Das BSG hat insoweit entschieden (vgl die vom Landessozialgericht zitierten Entscheidungen BSG, Urteil vom 7.9.2006 - B 4 RA 47/05 R - BSG, Urteil vom 18.10.2007 - B 4 RS 17/07 R), für die sachliche Voraussetzung einer fiktiven Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) komme es darauf an, ob ein Ingenieur am 30.6.1990 seiner Berufsausbildung entsprechend oder aber berufsfremd eingesetzt war.
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 10/08 B
    Der Beschwerdeführer muss hierzu die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu entscheidende Rechtsfrage bezeichnen und ausführen, warum diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 4 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 47/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 10/08 B
    Das BSG hat insoweit entschieden (vgl die vom Landessozialgericht zitierten Entscheidungen BSG, Urteil vom 7.9.2006 - B 4 RA 47/05 R - BSG, Urteil vom 18.10.2007 - B 4 RS 17/07 R), für die sachliche Voraussetzung einer fiktiven Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) komme es darauf an, ob ein Ingenieur am 30.6.1990 seiner Berufsausbildung entsprechend oder aber berufsfremd eingesetzt war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 458/12

    Zusatzversorgung technische Intelligenz - Ingenieurschule für

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG ), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, kommt es im Hinblick auf die sachliche Voraussetzung einer fiktiven Einbeziehung in die AVTI darauf an, ob ein Ingenieur seiner Berufsausbildung entsprechend oder aber berufsfremd eingesetzt war (vgl zusammenfassend BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 RS 7/11 R - juris; BSG, Beschluss vom 24. April 2008 - B 4 RS 10/08 B - juris).
  • LSG Sachsen, 19.01.2009 - L 7 R 447/06

    Verpflichtung des Versorgungsträgers für das Zusatzversorgungssystem der Anlage 1

    Maßgeblich ist insoweit nach der Rechtsprechung des BSG, dass Ingenieure die sachliche Voraussetzung für eine Einbeziehung in das Versorgungssystem der AVItech nur dann erfüllen, wenn entsprechend ihrem Berufsbild der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten im produktionsbezogenen ingenieurtechnischem Bereich lag; lag der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit z.B. im wirtschaftlich-kaufmännischen Bereich, waren sie hingegen berufsfremd eingesetzt (vgl. BSG, Beschluss vom 24.04.2008 - B 4 RS 10/08 B - und Urteil vom 23.08.2007 - B 4 RS 2/07 R , m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 04.09.2012 - L 5 RS 140/12

    Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der

    Im Hinblick auf die sachliche Voraussetzung einer fiktiven Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung entsprechend der maßgebenden Sachlage am 30. Juni 1990 nach der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (nachfolgend: VO-AVItech) vom 17. August 1950 (GBl. I Nr. 93 S. 844) kommt es nach der neueren und konkretisierenden Rechtsprechung des BSG darauf an, ob ein Ingenieur seiner Berufsausbildung entsprechend oder aber berufsfremd eingesetzt war (BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 RS 7/11 R - JURIS-Dokument, Rn. 25 und 26; BSG, Beschluss vom 24. April 2008 - B 4 RS 10/08 B - amtlicher Umdruck, Rn. 5).
  • LSG Sachsen, 22.03.2011 - L 5 R 312/08

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Im Hinblick auf die sachliche Voraussetzung einer fiktiven Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung entsprechend der Sachlage (am 30. Juni 1990) nach der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (nachfolgend: VO-AVItech) vom 17. August 1950 (GBl. I Nr. 93 S. 844) kommt es nach der neueren und konkretisierenden Rechtsprechung des BSG darauf an, ob ein Ingenieur (am 30. Juni 1990) seiner Berufsausbildung entsprechend oder aber berufsfremd eingesetzt war (so zuletzt zusammenfassend: BSG, Beschluss vom 24. April 2008 - B 4 RS 10/08 R - amtlicher Umdruck, Rn. 5).
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